ACK - Ihr Versicherungsmakler in Montabaur und Koblenz
Vereine

Absicherung für Vereine

Welche Art von Vereine gibt es?

  • Sportvereine aller Art
  • Traditionsverein (Bürgerverein, Heimatverein und Schützenvereine)
  • Hobbyvereine (Kleingärtnerverein und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine)
  • Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine & Geschichtswerkstätten)
  • Weltanschauungsvereine
  • Umweltverein und Naturschutzvereine
  • Musische Vereine (Musikverein, Gesangverein, Tanzverein, Theaterverein)
  • Selbsthilfevereine (Alkoholismus, Arbeitslosigkeit und spezifische Krank­hei­ten)
  • karitative und humanitäre (Fremdhilfe-)Vereine
  • Förderverein und Trägervereine (für Jugendstätten Kindergärten und Bürgerhäuser)


Wer haftet im Schadenfall?
Wenn durch eine Unachtsamkeit, durch ein Missgeschick eine andere Person zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, wer haftet dann?
Bei den vielseitigen Aufgaben der Verantwortungsträger (Vorstand, Kassierer, Übungsleiter usw.) stellen sich besonders die Fragen, wer haftet bei einem finanziellen Schaden, wann hafte ich persönlich für mein Handeln und wie kann ich dieses Risiko minimieren?
Wer Schäden verursacht, muss auch dafür haften, dies gilt auch für Ehrenamtliche. Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er Schadenersatzansprüche stellt, an den Verein/die Organisation oder an den Vorstand, gegebenenfalls an beide. Um sich vor entstehenden Schäden zu schützen, gibt es einige nützliche Versicherungen die jeden Bereich abdecken:Welche Produkte gibt es für Vereine?

Vereinshaftpflichtversicherung

Ein absolutes Muss für den Verein und seine Helfer ist die Vereinshaftpflichtversicherung, dieser Versicherungsschutz sollte klar von der Organisation, oder dem Verein übernommen werden. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Per­sonen- oder Sachschadens. Versichert werden Tätigkeiten, für die der Verein gegründet wurde, sowie Ferienprogramme oder Betreuung für Kinder, Konzerte, Umweltaktionen, Flohmärkte und noch sehr viel weitere Aktionen.
 

Kurzfristige Veranstalter-Haft­pflicht

Bei Durchführung von Veranstaltungen kommen sehr viele Per­sonen in geselliger Stimmung zusammen. Gerade Veranstaltungen für Kinder bei sportlichen oder spielerischen Aktivitäten sind häufig mit besonderem Schadenrisiko verbunden. Unfälle können auch beim Aufbau von Einrichtungen wie z.B. Zelten, Tanzflächen usw. entstehen. Die Veranstalter-Haft­pflichtversicherung deckt Per­sonen- und Sachschäden in der Vorbereitungs- und Nachbereitungsphase und natürlich auch während der Veranstaltung ab. Aktionen, die nicht der Vereinssatzung entsprechen, wie z.B. Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern, sollten mit dieser Veranstalter-Haft­pflichtversicherung versichert werden.
 

Gruppenunfall

Die Unfall­ver­si­che­rung soll freiwillig Engagierten bei einem Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit helfen. Die Unfall­ver­si­che­rung deckt Per­sonenschäden, die einem selbst zustoßen. Für einen umfassenden Risikoschutz im Fall eines Unfalls ist eine private Absicherung sowohl als Alternative als auch als Ergänzung zur gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung unverzichtbar.
 

Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung soll einen persönlichen Schutz vor dem privaten finanziellen Risiko eines Vereinsmitglieds geben. Unter anderem sind Haft­pflichtansprüche Dritter und auch Schäden, die ein Verein selbst verursacht habt, versichert. Bei einem solchen Schaden kann es sich zum Beispiel um Fehler bei der Buchführung oder um den Verlust der Gemeinnützigkeit handeln.
 

D & O - Versicherung

Diese Art der Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung versichert ausschließlich die Organe (Vorstand) des Vereins. Alle anderen Verantwortungsträger wie Kassierer, Abteilungsleiter, Aufsichtspersonen sind darüber nicht abgesichert. Eine D&O-Versicherung für den Verein ist nur zur Ergänzung in Verbindung mit der Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll, wenn hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden müssen, weil z. B. der einzelne Vorstand über hohe Beträge verfügt und/oder bestimmt.

Vertrauensschaden

Diese Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Vereinsvermögen durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage). Eine Haftung von Vorstandsmitgliedern mit ihrem Privatvermögen ist z. B. möglich bei einer Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten, sorgfaltswidriger Geschäftsführung, fehlerhaften Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen), Fehlverwendung von Zuschüssen, Verletzung von Aufzeichnungspflichten, fehlerhafter Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspäteter Insolvenzanmeldung. Diese Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Vereinsvermögen durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage). Es handelt es sich um einen wichtigen Versicherungsschutz insbesondere für Vorstandsmitglieder und Kassierer.
 

Rechtsschutz

Eine eigene private Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt auch den Schadenersatz-Rechtsschutz sowohl privat als auch im Bereich einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
 

Dienstreiserahmen / Dienstreisekaskoversicherung

Finanzielle Schäden, die dem Ehrenamtlichen im Fall eines Unfalls mit dem eigenen Pkw entstehen, werden mit der Dienstreiserahmenversicherung abgefangen. Es werden bei einem Unfall z. B. finanzielle Schäden durch die vereinbarte Selbstbeteiligung oder der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts ausgeglichen. Auch wenn der Ehrenamtliche selbst keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Schaden am eigenen Pkw gedeckt.
 

Ge­bäude­ver­si­che­rung für das Vereinsheim

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung sichert Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Vereinsgebäude entstehen. Fallen im Zusammenhang mit einem dieser Ereignisse auch Kosten für Abbruch-, Aufräumungs- oder Schutzarbeiten an, so übernimmt die Ge­bäude­ver­si­che­rung auch diese Kosten. Bei Neubauten kann der Versicherungsschutz sinnvoll um eine Feuerversicherung für den Rohbau ergänzt werden.
 

Inhaltsversicherung

Die Inventarversicherung sichert Sportgeräte, Einrichtungen und sonstige so genannte Mobilien innerhalb von  Vereinsräumlichkeiten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glasbruch sowie die hierdurch verursachten Kosten einer Unterbrechung des Vereinsbetriebes ab.
 

Elektronikversicherung

Sie bietet speziellen Versicherungsschutz für alle elektronischen Geräte und Anlagen innerhalb des Vereinsheimes, beispielsweise die Büro- und Kommunikationstechnik sowie Bild- und Tontechnik. Abgedeckt sind Beschädigungen, Zerstörungen und der Verlust dieser Geräte.
 

Jagd- und Sportwaffenversicherung

Sie schützt sämtliche zum Schießsport und zur Jagd verwendeten Waffen einschließlich deren Zubehör umfassend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Achten Sie auch auf Deckung der Jagd- und Sportwaffe, dem Zielfernrohr, Fernglas, Gewehrkoffer oder Futteral und Munitionskoffer.
 


Angebot für Vereinsabsicherung anfordern

Wir erstellen Ihnen gerne unverbindlich Ihr Vergleichsangebot