Welche Art von Vereine gibt es?
Wer haftet im Schadenfall?
Wenn durch eine Unachtsamkeit, durch ein Missgeschick eine andere Person zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, wer haftet dann?
Bei den vielseitigen Aufgaben der Verantwortungsträger (Vorstand, Kassierer, Übungsleiter usw.) stellen sich besonders die Fragen, wer haftet bei einem finanziellen Schaden, wann hafte ich persönlich für mein Handeln und wie kann ich dieses Risiko minimieren?
Wer Schäden verursacht, muss auch dafür haften, dies gilt auch für Ehrenamtliche. Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er Schadenersatzansprüche stellt, an den Verein/die Organisation oder an den Vorstand, gegebenenfalls an beide. Um sich vor entstehenden Schäden zu schützen, gibt es einige nützliche Versicherungen die jeden Bereich abdecken:Welche Produkte gibt es für Vereine?
Ein absolutes Muss für den Verein und seine Helfer ist die Vereinshaftpflichtversicherung, dieser Versicherungsschutz sollte klar von der Organisation, oder dem Verein übernommen werden. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Personen- oder Sachschadens. Versichert werden Tätigkeiten, für die der Verein gegründet wurde, sowie Ferienprogramme oder Betreuung für Kinder, Konzerte, Umweltaktionen, Flohmärkte und noch sehr viel weitere Aktionen.
Bei Durchführung von Veranstaltungen kommen sehr viele Personen in geselliger Stimmung zusammen. Gerade Veranstaltungen für Kinder bei sportlichen oder spielerischen Aktivitäten sind häufig mit besonderem Schadenrisiko verbunden. Unfälle können auch beim Aufbau von Einrichtungen wie z.B. Zelten, Tanzflächen usw. entstehen. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden in der Vorbereitungs- und Nachbereitungsphase und natürlich auch während der Veranstaltung ab. Aktionen, die nicht der Vereinssatzung entsprechen, wie z.B. Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern, sollten mit dieser Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.
Die Unfallversicherung soll freiwillig Engagierten bei einem Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit helfen. Die Unfallversicherung deckt Personenschäden, die einem selbst zustoßen. Für einen umfassenden Risikoschutz im Fall eines Unfalls ist eine private Absicherung sowohl als Alternative als auch als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung unverzichtbar.
Diese Versicherung soll einen persönlichen Schutz vor dem privaten finanziellen Risiko eines Vereinsmitglieds geben. Unter anderem sind Haftpflichtansprüche Dritter und auch Schäden, die ein Verein selbst verursacht habt, versichert. Bei einem solchen Schaden kann es sich zum Beispiel um Fehler bei der Buchführung oder um den Verlust der Gemeinnützigkeit handeln.
Diese Art der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert ausschließlich die Organe (Vorstand) des Vereins. Alle anderen Verantwortungsträger wie Kassierer, Abteilungsleiter, Aufsichtspersonen sind darüber nicht abgesichert. Eine D&O-Versicherung für den Verein ist nur zur Ergänzung in Verbindung mit der Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll, wenn hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden müssen, weil z. B. der einzelne Vorstand über hohe Beträge verfügt und/oder bestimmt.
Diese Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Vereinsvermögen durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage). Eine Haftung von Vorstandsmitgliedern mit ihrem Privatvermögen ist z. B. möglich bei einer Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten, sorgfaltswidriger Geschäftsführung, fehlerhaften Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen), Fehlverwendung von Zuschüssen, Verletzung von Aufzeichnungspflichten, fehlerhafter Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspäteter Insolvenzanmeldung. Diese Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Vereinsvermögen durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage). Es handelt es sich um einen wichtigen Versicherungsschutz insbesondere für Vorstandsmitglieder und Kassierer.
Eine eigene private Rechtsschutzversicherung deckt auch den Schadenersatz-Rechtsschutz sowohl privat als auch im Bereich einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Finanzielle Schäden, die dem Ehrenamtlichen im Fall eines Unfalls mit dem eigenen Pkw entstehen, werden mit der Dienstreiserahmenversicherung abgefangen. Es werden bei einem Unfall z. B. finanzielle Schäden durch die vereinbarte Selbstbeteiligung oder der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts ausgeglichen. Auch wenn der Ehrenamtliche selbst keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Schaden am eigenen Pkw gedeckt.
Die Gebäudeversicherung sichert Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Vereinsgebäude entstehen. Fallen im Zusammenhang mit einem dieser Ereignisse auch Kosten für Abbruch-, Aufräumungs- oder Schutzarbeiten an, so übernimmt die Gebäudeversicherung auch diese Kosten. Bei Neubauten kann der Versicherungsschutz sinnvoll um eine Feuerversicherung für den Rohbau ergänzt werden.
Die Inventarversicherung sichert Sportgeräte, Einrichtungen und sonstige so genannte Mobilien innerhalb von Vereinsräumlichkeiten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glasbruch sowie die hierdurch verursachten Kosten einer Unterbrechung des Vereinsbetriebes ab.
Sie bietet speziellen Versicherungsschutz für alle elektronischen Geräte und Anlagen innerhalb des Vereinsheimes, beispielsweise die Büro- und Kommunikationstechnik sowie Bild- und Tontechnik. Abgedeckt sind Beschädigungen, Zerstörungen und der Verlust dieser Geräte.
Sie schützt sämtliche zum Schießsport und zur Jagd verwendeten Waffen einschließlich deren Zubehör umfassend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Achten Sie auch auf Deckung der Jagd- und Sportwaffe, dem Zielfernrohr, Fernglas, Gewehrkoffer oder Futteral und Munitionskoffer.