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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

Auslandsschadenschutz

Auslandsschadenschutz

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haft­pflicht versichert wäre. (Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)     Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


Der Rabattschutz

Der Rabattschutz

Eine kostenpflichtige Zusatzleistung:Ist ein (oder mehrere) belastender Schaden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten!Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie OHNE  RABATTSCHUTZ erfahren hätten.(Bitte die e...mehr ]


Erweiterte Wildschadenklausel

Erweiterte Wildschadenklausel

Unter einem Wildschaden versteht man einen Schaden, der dadurch entsteht, dass das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Zum Haarwild zählen nach dem Bundesjagdgesetz folgende Tiere:Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, und Muffelwild-, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein- und Baummarder, Mauswiesel, ...mehr ]


Marderbisse mit Folgeschäden

Marderbisse mit Folgeschäden

Durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden. Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

Sinnvoll bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zwischen Restleasingbetrag bzw. dem Finanzierungsrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert. Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.Ausgenommen von diesem Verzicht sind:- die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile,- die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer be...mehr ]


Neuwertentschädigung

Neuwertentschädigung

Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungwertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens. Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, d.h. auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen identischen oder vergleichbaren Fahrzeugs. Die Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich emp...mehr ]


Kaufpreisentschädigung

Kaufpreisentschädigung

Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, der in den ersten Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer eintritt, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Dieser wird durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelt zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt ...mehr ]


Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“

Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“

In der Regel wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt).   Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl

Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl

Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Fahrzeug zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.   Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


Der Schutzbrief

Der Schutzbrief

Kostenersatz für Pannen- und Unfallhilfe Abschleppen, Unterstellen, Bergung des Fahrzeugs Fahrzeugrücktransport Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall Mietwagen Fahrzeugverzollung, -verschrottung sowie Ersatzteilversand Übernachtung bei Panne und Unfall Weiter- und Rückfahrt Krankenrücktransport Rückholung von Kindern Hilfe im Todesfall   Zur KFZ-Versicherung bei ACK...mehr ]


Die All-Risk-Deckung in der Vollkaskoversicherung

Die All-Risk-Deckung in der Vollkaskoversicherung

Eine kostenpflichtige Zusatzleistung:Unter anderem sind folgende Tatbestände in der bisherigen, markt üblichen Vollkaskodeckung im Vergleich zur All-Risk-Deckung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Ausschlüsse bei der bisherigen, marktüblichen Vollkaskodeckung All-Risk-Deckung Schäden durch Ereignisse, welche nicht den Unfallbegriff (unmittelbar von außen her plötzlich mit mechani...mehr ]