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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

Sinnvoll bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zwischen Restleasingbetrag bzw. dem Finanzierungsrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert.
 

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