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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

Die All-Risk-Deckung in der Vollkaskoversicherung

Eine kostenpflichtige Zusatzleistung:
Unter anderem sind folgende Tatbestände in der bisherigen, markt üblichen Vollkaskodeckung im Vergleich zur All-Risk-Deckung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

Ausschlüsse bei der bisherigen, marktüblichen Vollkaskodeckung All-Risk-Deckung
Schäden durch Ereignisse, welche nicht den Unfallbegriff (unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt) erfüllen, z.B. Lackschäden durch chemische Einwirkung. Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Schäden durch Marderbiss über Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinaus sowie Folgeschäden aller Art, sofern das Fahrzeug kein PKW ist. Das heißt, Schäden an Fahrzeugen, welche kein PKW sind, sind generell ausgeschlossen. Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Schäden an der Verglasung, welches keine Bruchschäden sind. Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, sofern sie durch ein Ereignis erfolgt, das nicht gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Unterschlagung durch denjenigen, an den der VN das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch überlassen wurde. Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Schäden durch versicherte Gefahren (z.B. Brand), wo die mittels der Rechtsprechung entwickelte Definition nicht erfüllt wird.
Zum Beispiel „Brand“: „als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich Kein Ausschluss, sondern mitversichert aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Demnach sind beispielsweise Sengschäden nicht oder nur dann ersatzpflichtig, wenn sie Auswirkungen eines Brandes sind.
Kein Ausschluss, sondern mitversichert
Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen. Kein Ausschluss, sondern mitversichert

 

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