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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

Der Rabattschutz

Eine kostenpflichtige Zusatzleistung:
Ist ein (oder mehrere) belastender Schaden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft.

Bitte unbedingt beachten!
Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie OHNE  RABATTSCHUTZ erfahren hätten.
(Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)

 

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