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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

Neuwertentschädigung

Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungwertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens. Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, d.h. auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen identischen oder vergleichbaren Fahrzeugs.
Die Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.

(Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)

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